INFRASTRUKTUR
Der Geschäftsbereich Infrastruktur verantwortet die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Überwachung der Schienenwege und Haltepunkte der Rurtalbahn. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz sowie zu den Serviceeinrichtungen gerichtet. Durch die Kooperation mit kompetenten Ingenieurbüros können Aufgaben wie die Prüfung und Instandhaltung von Tunneln und Brücken selbstständig durchgeführt werden.
Nutzungsbedingungen für Infrastrukturanlagen der Rurtalbahn
HINWEIS: Stellungsnahmen zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen nebst Trassenpreissystem werden ausschließlich per E-Mail bis zum 09.10.2024 entgegengenommen unter info@rurtalbahn.de.
Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der einzelnen Infrastrukturanlagen finden Sie hier zum Download:
Fahrplanjahr 2024
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH – Allgemeiner Teil
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH – Besonderer Teil
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Rurtalbahn GmbH – Allgemeiner Teil
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Rurtalbahn GmbH – Besonderer Teil
- Trassenpreissystem
- Anlagenpreissystem
Die Dokumente für das Jahr 2024 enthalten gegenüber den Dokumenten für das Jahr 2023 keine inhaltlichen Änderungen. Deshalb wird hier auf den Änderungsmodus verzichtet.